Motiv

AGB

 

1. Geltungsbereich

1.1 
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für die unter
Punkt 1.2 aufgeführten Rechtsgeschäfte und Aufträge über Beratungs- und
Serviceleistungen von Hennemann Consulting, nachfolgend „Berater“ genannt,
mit ihrem Vertragspartner, nachfolgend „Kunde“ genannt. Abweichende Allge-
meine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und werden nicht Ver-
tragsbestandteil.

1.2 
Der Berater erbringt als Marketingberater Beratungsdienstleistungen in den Be-
reichen Marketing, Vertrieb, Kommunikation/PR für Unternehmen und Existenz-
gründer. Die Dienstleistungen beinhalten neben der allgemeinen Beratung auch
die Planung und Umsetzung von Einzelprojekten in den vorgenannten Bereichen.

1.3
Für die vom Berater erbrachten Personalvermittlungsdienstleistungen gelten
eigene Regelungen/Bestimmungen. Diese werden in einem zwischen dem
Berater und dem Kunden geschlossen Personalvermittlungsvertrag bestimmt
und fixiert.


2. Allgemeine Bestimmungen

2.1 
Berater und Kunde arbeiten vertrauensvoll zusammen. Sie unterrichten sich
bei Abweichungen von der vereinbarten Vorgehensweise oder Zweifeln an
der Richtigkeit der Vorgehensweise unverzüglich gegenseitig.

2.2 
Erkennt der Kunde, dass von ihm gemachte Angaben und Anforderungen feh-
lerhaft, nicht vollständig, nicht eindeutig oder nicht realisierbar sind, hat er dies
sowie die ihm erkennbaren Folgen unverzüglich dem Berater mitzuteilen.

2.3 
Der Kunde benennt einen Ansprechpartner und einen Stellvertreter, der auf
Kundenseite vertretungsberechtigt für die Durchführung des Vertragsverhält-
nisses verantwortlich ist. Sollte keine Person benannt werden, gilt derjenige
im Rahmen seiner Vertretungsmacht als berechtigt Erklärungen abzugeben
und entgegenzunehmen,  mit dem der Berater den Vertrag oder Auftrag ge-
schlossen hat.

2.4 
Die Parteien unterrichten sich in regelmäßigen Abständen über den Stand der
Auftragsdurchführung, um gegebenenfalls rechtzeitig lenkend eingreifen zu
können.


3. Vertragsbestandteile, Leistungsumfang, Vertrags- und Leistungs-
    änderungen

3.1 
Grundlage der Zusammenarbeit und Vertragsbestandteil ist im Falle der Er-
bringung allgemeiner Beratungsleistungen auf Zeit oder auf unbestimmte Zeit
der Beratervertrag, der die Details der Dienstleistungsvereinbarung regelt. Im
Falle von Einzelaufträgen ist die Grundlage der Zusammenarbeit das Kunden-
briefing sowie das darauf folgende jeweilige vom Berater erstellte und vom
Kunden akzeptierte Angebot bzw. die vom Berater erstellte Auftragsbestätigung.

3.2 
Erfolgt das Kundenbriefing mündlich, erstellt der Berater ein Protokoll über das
geführte Gespräch und stellt es dem Kunden innerhalb von 2 Tagen zur Verfü-
gung. Das Protokoll wird Bestandteil der Zusammenarbeit oder eines etwaigen
Vertrages, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von 2 Tagen widerspricht. Wird
auf ein Protokoll verzichtet, bildet das vom Berater erstellte und vom Kunden
akzeptierte Angebot/Auftragsbestätigung die Basis der vertraglichen Zusam-
menarbeit.

3.3 
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Angebotes, des Auftrages,
des Leistungsumfanges/-inhalte, der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise
und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen der Schriftform. Der Berater wird
dem Änderungsverlangen des Kunden Rechnung tragen, sofern ihm dies im
Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Auf-
wandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Die hierdurch entstehenden Mehr-
kosten hat der Kunde zu tragen.

3.4 
Solange die Änderungen nicht schriftlich fixiert sind, führt der Berater die Arbei-
ten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche des Kunden durch. Eine
entsprechende Mitteilung per E-Mail genügt der Schriftform.

3.5 
Soll der Berater einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur
Vorlage an Dritte erstellen, muss dies vorab gesondert vereinbart werden.

3.6 
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeit-
weilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des
Kunden, berechtigen den Berater, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer
der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der
höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit
sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich unver-
züglich den Eintritt solcher Umstände mit.


4. Feststellung der Leistungserbringung

4.1 
Im Falle einer analytischen und konzeptionellen Beratungsdienstleitung gilt
die Leistung des Beraters als erbracht, wenn er die erforderlichen Analysen
und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen, Konzepte oder Empfeh-
lungen erstellt und gegenüber dem Kunden erläutert hat. Unerheblich ist, ob
oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.  
In allen anderen Fällen gilt die Leistung als erbracht, sobald der Leistungs-
gegenstand dem Kunden vom Berater zur Verfügung gestellt wird.


5. Termine

5.1 
Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten des Beraters nur durch den
Berater zugesagt werden.

5.2 
Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2
BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine) sind stets schrift-
lich zu fixieren und als verbindlich zu bezeichnen.


6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 
Der Kunde verpflichtet sich, den Berater bei der Erfüllung seiner vertraglich ge-
schuldeten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen und in seiner Be-
triebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen
Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Be-
reitstellung aller benötigter Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und
Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der
Kunde informiert den Berater unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf
der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

6.2 
Auf Verlangen des Beraters hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit
der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen
Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

6.3 
Sofern erforderlich, stellt der Kunde im Rahmen der Auftragsdurchführung ei-
gene Mitarbeiter in erforderlicher Zahl zur Verfügung, die über die erforderliche
Fachkunde verfügen.

6.4 
Hat der Kunde sich verpflichtet, dem Berater zur Auftragsdurchführung Bild-,
Ton-, Text- oder ähnliche Materialien zur Verfügung zu stellen, so hat der Kun-
de diese dem Berater schnellstmöglich und in einem gängigen, unmittelbar
verwertbaren, digitalen Format bereitzustellen. Sollte eine kostenpflichtige Kon-
vertierung der überlassenen Daten in ein anderes Format erforderlich sein,
trägt der Kunde die hierbei anfallenden Kosten. Der Kunde stellt zudem sicher,
dass er die Rechte zur Nutzung dieser Materialien hat und der Berater die Nut-
zungsrechte im Rahmen der Auftragsdurchführung erhält.

6.5 
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

6.6 
Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister
nur im Einvernehmen mit dem Berater einbeziehen und beauftragen.

6.7 
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tä-
tigkeitsbereich des Beraters agieren, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen
einzustehen. Der Berater hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten,
wenn der Berater aufgrund des Verhaltens eines Dritten seinen vertraglichen
Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht
rechtzeitig nachkommen kann.

6.8 
Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurch-
führung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Beraters
vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzu-
stellen oder zu beauftragen. Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung seitens
des Kunden, hat der Kunde eine Vertragsstrafe zu zahlen, die vom Berater
der Höhe nach festgelegt und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft
wird.

6.9 
Unterlässt der Kunde eine ihm nach Ziffer 6 dieser Bedingungen oder sonst
wie obliegenden Mitwirkung, so ist der Berater nach Setzen einer angemesse-
nen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Berater behält den
Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des
§ 642 Absatz 2 BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Beraters auf
Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Kun-
den entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens,
und zwar auch dann, wenn der Berater von dem Kündigungsrecht keinen Ge-
brauch macht.


7. Honorar und Kosten

7.1 
Es gilt das im Beratervertrag fixierte Honorar bzw. bei Einzelprojketen der im
Angebot bzw. der in der Auftragsbestätigung genannte Preis.

7.2 
Das Honorar des Beraters basiert auf dem erforderlichen Zeitaufwand, der mo-
natlich in Rechnung gestellt wird oder auf Festpreisbasis. Maßgeblich für das
Honorar nach Zeitaufwand sind die jeweils gültigen Honorarsätze des Beraters,
soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Der Berater ist berechtigt, die den
Vereinbarungen zugrundeliegenden Honorarsätze nach billigem Ermessen
(§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Das vom Berater erstellte Angebot
ist ab Angebotsdatum 4 Wochen gültig.

7.3 
Ist von den Parteien keine Vereinbarung hinsichtlich des Honorars für eine
Leistung getroffen worden, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach
nur gegen eine Honorarvergütung erwarten durfte, so hat der Kunde das für
diese Leistung übliche Honorar zu entrichten. Im Zweifel gelten die vom Be-
rater für seine Leistungen verlangten Honorarsätze als üblich.

7.4 
Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, nach Rechnungsstellung so-
fort und ohne jeden Abzug fällig. Bis zur vollständigen Begleichung des Rech-
nungsbetrages bleibt das Eigentumsrecht an der erbrachten Leistung beim
Berater und dem Kunden ist die Nutzung/der Einsatz der erbrachten Leistung
nur unter Vorbehalt gestattet (s. Ziffern 9.2 und 9.4)

7.5 
Der Berater ist berechtigt, den Auftragswert im Rahmen der Rechnungsstellung
zu splitten. In diesem Fall sind ein Drittel der Summe sofort bei Vertragsab-
schluss fällig. Der Rest ist bei Auftragsabschluss mit der Endrechnung fällig.
Dies gilt insbesondere bei Neukunden. Der Berater ist in jedem Fall berechtigt,
zu zahlende Fremdleistungen (wie z.B. Druckkosten), die mit dem Auftrag in
Zusammenhang stehen, nur gegen Vorkassezahlung des Kunden zu beauftragen.

7.6 
Der Kunde kommt allein durch Mahnung des Beraters, oder wenn der Zeit-
punkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum ver-
einbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Berater ein An-
spruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem aktuell
gültigen Basiszinssatz zu (gemäß § 247 BGB). Das Recht zur Geltend-
machung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

7.7 
Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder
abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändert, wird
er dem Berater alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Berater
von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

7.8 
Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt,
kann der Berater einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als
Stornogebühr verlangen.

7.9 
Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatz-
steuer in der jeweils geltenden Höhe.

7.10 
Fremdkosten, Auslagen, Übernachtungskosten und Spesen sind dem Berater
gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten. Reisekosten
werden nur erhoben und in Rechnung gestellt, wenn der Anreiseweg vom Sitz
des Beraters mehr als 10 KM beträgt. In diesem Fall wird eine angemessene
Kilometerpauschale je gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht. Die reine
Reisezeit wird nicht berechnet.

7.11 
Der Berater kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagener-
satz verlangen und die Fortsetzung seiner Arbeit von der Befriedigung seiner
Ansprüche abhängig machen. Eine Beanstandung der Arbeiten des Beraters
berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Vergütung einschließlich der geforderten
Vorschüsse und des Auslagenersatzes. Eine Aufrechnung gegen solche For-
derungen des Beraters sind ausgeschlossen.

7.12 
Sollten für die Auftragsdurchführung Leistungen Dritter anfallen, deren Kosten
direkt an den Kunden weiterberechnet werden, ist der Berater berechtigt für
die Abwicklung eine Handling Fee in Höhe von 15% zu erheben.


8. Gewährleistung, Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit, Haftung des
    Beraters

8.1 
Der Berater hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der
vom Kunden gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften oder unzurei-
chenden Mitwirkung des Kunden beruht (vgl. Ziffer  6). Eine etwaige Gewähr-
leistungsverpflichtung des Beraters entfällt ferner, wenn der Kunde oder Dritte
ohne Zustimmung des Beraters die Leistungen oder Teile der Leistungen
verändern. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Rege-
lungen.

8.2 
Ist die Leistungserbringung/das Werk in mehrere Abschnitte (Phasen) unter-
teilt, so erhält der Kunde je nach Arbeitsfortschritt Arbeitsunterlagen. Sie
dienen als Information über den jeweiligen Projektstand. Führen Sie nicht zu
einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unter-
lagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegen-
standes im Hinblick auf seine Mängelfreiheit.

8.3 
Der Berater haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vor-
sätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

8.4 
Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Ver-
letzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die
Haftung summenmäßig beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften die-
ser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Be-
gehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. In jedem Fall ist die Haftung
begrenzt auf die vereinbarte Honorar- oder Auftragssumme. Bei leicht fahr-
lässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind bzw.
bei vertragsuntypischen Schäden, haftet der Berater nicht.

8.5 
Werden dem Berater Dokumente, elektronische Daten und/oder Programme
im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt, so haftet der Be-
rater insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unter-
lassen hat, entsprechende Kopien und/oder Datensicherungen durchzuführen
und damit sicherzustellen, dass verloren gegangene Dokumente oder Daten
mit vertretbarem Aufwand wiederbeschafft bzw. wiederhergestellt werden
können.

8.6 
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit durchgeführter Projekt- und Werbe-
maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall,
dass Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts,
des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Je-
doch ist der Berater verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern
ihm diese bei der Vorbereitung  bekannt werden. Der Kunde stellt den Be-
rater von Ansprüchen Dritter frei, wenn der Berater auf ausdrücklichen Wunsch
des Kunden gehandelt hat, obwohl er dem Kunden seine Bedenken im Hin-
blick auf die Zulässigkeit der Projekt- oder Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.

8.7 
Erachtet der Berater für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche
Prüfung durch eine sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so
trägt der Kunde nach vorheriger Abstimmung die Kosten.

8.8 
In keinem Fall haftet der Berater wegen der in den Werbemaßnahmen enthal-
tenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Berater
haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- und
Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrags gelieferten Ideen, Anre-
gungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe, etc.


9. Schutz des geistigen Eigentums, Nutzungsrechte

9.1 
Die vom Berater erstellten Berichte, Pläne, Entwürfe, Analysen, Konzepte, Auf-
stellungen, Berechnungen und sonstigen erbrachten Leistungen dürfen nur für
die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde
Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Publikation, Vermietung  oder
sonstige Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Be-
raters. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand be-
sonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.
Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die Regelungen der §§ 69 d
und e UrhG.

9.2 
Das uneingeschränkte Nutzungsrecht über eine erbrachte Leistung erhält der
Kunde erst nach vollständigem Rechnungsausgleich und nach schriftlicher
Zustimmung durch den Berater.

9.3 
Bei Verstoß gegen die Bestimmungen der Ziffern 9.1 steht dem Berater ein
zusätzliches Honorar in einer den Umständen nach angemessenen Höhe zu.


9.4 
Bis zur vollständigen Rechnungszahlung/Honorarzahlung ist dem Kunden der
Einsatz/die Nutzung der erbrachten Leistung/en nur widerruflich gestattet. Ist
der Kunde mit dem Rechnungsausgleich/der Honorarzahlung in Verzug, so
kann der Berater die Nutzung/den Einsatz der Leistungen, mit denen sich der
Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.


10. Künstlersozialabgabe (Leistungen Dritter)

10.1 
Vom Berater eingeschaltete Dritte, die künstlerisch tätig sind (wie z.B. freibe-
rufliche Grafik- oder Webdesigner) und an der Auftragsausführung beteiligt
sind, gelten als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Beraters. Sollten
diese der Künstlersozialgesetzgebung unterliegen, trägt der Kunde die vom
Berater zu entrichtende Künstlersozialabgabe.


11. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrungspflicht von Unterlagen

11.1 
Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Berater an den
ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.

11.2 
Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag/Auftrag hat der Be-
rater alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein Dritter ihm aus
Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schrift-
wechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen
des Auftrags gefertigten Berichte, Pläne, Zeichnungen, Konzepte, Aufstellung-
en, Berechnungen etc., sofern der Kunde die Originale erhalten hat.

11.3 
Die Pflicht des Beraters zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Mo-
nate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen
drei Jahre, bei den nach Ziffer 11.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre
nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.


12. Abtretung und Aufrechnung

12.1 
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag oder Auftrag
abzutreten.

12.2 
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes
durch den Kunden ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festge-
stellten Gegenansprüchen zulässig.


13. Rücktritt, Vertragsdauer, Kündigungsfristen

13.1 
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des
Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn der Berater diese
Pflichtverletzung zu vertreten hat.

13.2 
Die Vertragsdauer bei Beratungsverträgen bestimmt sich nach den Vertrags-
vereinbarungen der Vertragsparteien. Bei unbefristeten Verträgen kann der
Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende
gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. Kündigt der Kunde vorzeitig aus wichtigen betriebliche Grün-
den, regelt sich die Vergütung des Beraters nach Maßgabe des § 649 BGB.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.


14. Geheimhaltung

14.1 
Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertra-
ges und alle gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

14.2 
Der Berater verpflichtet sich, alle Interna und Kenntnisse die er aufgrund die-
ses Auftrags erhält und die Dritten nicht schon bereits bekannt sind, insbeson-
dere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen
zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitar-
beiter, als auch von ihm herangezogene Dritte (Erfüllungsgehilfen) ebenfalls
in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. Verletzt ein Mit-
arbeiter oder ein Erfüllungsgehilfe die Verpflichtung, so erfüllt der Berater
seine daraus gegenüber dem Kunden erwachsende Ersatzpflicht dadurch,
dass er seine gegen den Mitarbeiter oder dem Erfüllungsgehilfen entstehen-
den Regressansprüche dem Kunden abtritt.

14.3 
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rah-
men dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Berater unter Beachtung der
Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten und
sonstigen Daten an Dritte weiterzuleiten, die nicht mit der Auftragsausführung
in unmittelbarem Zusammenhang stehen.


15 Schlussbestimmungen

15.1 
Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen und des Vertrages be-
dürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet
sein.

15.2 
Sollten Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Bedingungen unwirk-
sam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht
berührt. Vielmehr verpflichten sich die Beteiligten, die unwirksame oder un-
wirksam gewordenen Bestimmungen durch eine wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck erfüllt.

15.3 
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des in-
ternationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

15.4 
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Beraters.

15.5 
Der Berater darf den Kunden als Referenzkunden auf seiner Web-Site oder in
anderen Medien nennen. Sofern der Kunde kein entgegenstehendes berech-
tigtes Interesse geltend machen kann, darf der Berater in geeigneter Form auf
die erbrachten Leistungen öffentlich hinweisen oder darauf aufmerksam
machen.

 

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UNTERNEHMENS- & PERSONALBERATUNG

INDIVIDUELLE LÖSUNGEN FÜR 
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BINDUNG | UNTERNEHMENSDAR- 
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